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   StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223   

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https://dejure.org/2009,23894
StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223 (https://dejure.org/2009,23894)
StGH Hessen, Entscheidung vom 26.06.2009 - P.St. 2223 (https://dejure.org/2009,23894)
StGH Hessen, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - P.St. 2223 (https://dejure.org/2009,23894)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 20 Abs 2 GG, Art 28 Abs 1 S ... 2 GG, Art 116 Abs 1 GG, Art 70 Verf HE, Art 72 Verf HE, Art 73 Abs 2 Verf HE, Art 78 Abs 2 Verf HE, Art 80 Verf HE, Art 123 Abs 2 Verf HE, Art 137 Verf HE, § 2 WahlG HE, § 5 Abs 1 WahlO HE, § 49 Abs 7 S 1 WahlO HE, § 19 Abs 2 StGHG HE, § 24 Abs 1 StGHG HE, § 28 Abs 1 StGHG HE, § 28 Abs 7 StGHG HE, § 28 Abs 8 S 2 StGHG HE, § 50 Abs 1 S 1 StGHG HE, § 52 Abs 1 S 1 StGHG HE, § 52 Abs 2 S 1 StGHG HE, § 30 Abs 2 S 1 RuStAG, § 7 Abs 1 S 2 WahlPrG HE 2002, § 15 Abs 1 Nr 1 WahlPrG HE 2002, § 15 Abs 1 Nr 2 WahlPrG HE 2002, § 17 S 1 WahlPrG HE 2002
    Beschluss über eine Wahlprüfungsbeschwerde (Altersgrenze für das aktive und passive Wahlrecht, Einsatz von Wahlcomputern, u.a.)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschluss über eine Wahlprüfungsbeschwerde (Altersgrenze für das aktive und passive Wahlrecht, Einsatz von Wahlcomputern, u.a.)

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 912
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04

    Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223
    Ob die Landesverfassungsgerichte entsprechend der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvC 4/04 -, DVBl. 2009, 307 ff.) befugt sind, die im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde erhobenen Rügen der Verfassungswidrigkeit von Wahlrechtsnormen und wichtige wahlrechtliche Zweifelsfragen auch nach der Auflösung eines Landtages oder nach Ablauf einer Wahlperiode zu prüfen, kann offen bleiben.

    Ein öffentliches Interesse an einer Sachentscheidung nach Ablauf der Wahlperiode besteht jedenfalls nicht, soweit eine Wahlprüfungsbeschwerde von Anfang an unzulässig ist (BVerfG, DVBl. 2009, 307 [308] Rn. 15).

    Eine ordnungsgemäße Begründung verlangt eine hinreichend substanziierte und aus sich heraus verständliche Darlegung eines Sachverhalts, aus dem erkennbar ist, worin ein Wahlfehler liegen soll, der Einfluss auf die Mandatsverteilung haben kann (vgl. BVerfGE 58, 175 [175 f.] sowie BVerfG, DVBl. 2009, 307 [308] Rn. 19).

    Soweit nicht davon auszugehen ist, dass eine Wahlprüfungsbeschwerde von Anfang an unzulässig ist, setzt im Fall einer gegenstandslos gewordenen Wahl ein öffentliches Interesse an der Sachentscheidung voraus, dass ein möglicher Wahlfehler über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung hat (BVerfG, DVBl. 2009, 307 [307 f.] Rn. 11 und 14).

  • StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1910

    Wahlprüfungsbeschwerde: Kein erheblicher Wahlfehler bei Landtagswahl 2003 -

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223
    Aus § 17 Satz 1 WahlPrG i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 WahlPrG folgt somit, dass grundsätzlich auch Prüfungsgegenstand im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren des Staatsgerichtshofs nur die Gültigkeit bzw. Ungültigkeit von Wahlen ist (vgl. StGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - P.St. 1910 -, StAnz. 2007, 597 ff.).

    2007, 601 ff., sowie P.St. 1910, …

  • StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1912

    1. § 52 StGHG, der die Möglichkeit schafft, Entscheidungen des

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223
    Die diesbezügliche Regelung des § 52 StGHG steht nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs mit der Hessischen Verfassung in Einklang (vgl. StGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2006 - P.St. 1912 -, StAnz. 2007, 601 [603] sowie P.St. 1913 -, StAnz. 2007, 596 [596 f.]).

    Der Staatsgerichtshof hat sich bereits in seinen Beschlüssen vom 14. Juni 2006 - P.St. 1912 -, …

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223
    Deshalb genügen Wahlbeanstandungen, die über nicht belegte Vermutungen oder die bloße Andeutung der Möglichkeit von Wahlfehlern nicht hinausgehen und einen konkreten, der Überprüfung zugänglichen Tatsachenvortrag nicht enthalten, nicht den Darlegungserfordernissen (vgl. BVerfGE 85, 148 [159 f.]).

    Das Begründungserfordernis des § 52 Abs. 2 Satz 1 StGHG fordert mithin für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde, dass sich dem tatsächlichen Vorbringen des Antragstellers die konkrete Möglichkeit eines für den Ausgang der Wahl erheblichen Wahlfehlers im Sinne des Art. 78 Abs. 2 HV hinreichend deutlich entnehmen lässt (vgl. BVerfGE 70, 271 [276] m.w.N. sowie BVerfGE 85, 148 [159 f.]; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Auflage 2002, § 49 Rn. 20; Günther, a.a.O., § 52 Rn. 14).

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu den vom Antragsteller aufgeworfenen wahlrechtlichen Zweifelsfragen in seinem Urteil vom 3. März 2009 - 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07 - Ausführungen gemacht.
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223
    Denn grundsätzlich soll das demokratisch gewählte Parlament durch die Wahlprüfung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 111 [134]).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223
    Ab Auflösung des Landtags hat eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs über eine Wahlprüfungsbeschwerde keine Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Zusammensetzung des - nicht mehr existierenden - Landtags mehr (vgl. BVerfGE 22, 277 [280 f.]; 34, 201 [203]; in diesem Sinne auch Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 52 Rn. 7 [letzter Satz]).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvC 2/85

    Vorausssetzungen für die Begründetheit einer Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223
    Das Begründungserfordernis des § 52 Abs. 2 Satz 1 StGHG fordert mithin für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde, dass sich dem tatsächlichen Vorbringen des Antragstellers die konkrete Möglichkeit eines für den Ausgang der Wahl erheblichen Wahlfehlers im Sinne des Art. 78 Abs. 2 HV hinreichend deutlich entnehmen lässt (vgl. BVerfGE 70, 271 [276] m.w.N. sowie BVerfGE 85, 148 [159 f.]; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Auflage 2002, § 49 Rn. 20; Günther, a.a.O., § 52 Rn. 14).
  • BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvC 5/70

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde infolge Parlamentsauflösung

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223
    Ab Auflösung des Landtags hat eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs über eine Wahlprüfungsbeschwerde keine Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Zusammensetzung des - nicht mehr existierenden - Landtags mehr (vgl. BVerfGE 22, 277 [280 f.]; 34, 201 [203]; in diesem Sinne auch Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 52 Rn. 7 [letzter Satz]).
  • StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1913

    Gleichheit der Wahl; Landtagswahl; Stimmabgabe; Stimme; Vorbehalt;

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223
    Die diesbezügliche Regelung des § 52 StGHG steht nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs mit der Hessischen Verfassung in Einklang (vgl. StGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2006 - P.St. 1912 -, StAnz. 2007, 601 [603] sowie P.St. 1913 -, StAnz. 2007, 596 [596 f.]).
  • StGH Hessen, 11.01.1991 - P.St. 1114

    Chancengleichheit; Wahlbewerber; Wahlrecht; passives Wahlrecht;

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvC 7/81

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

  • StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1300

    Eilverfahren; Rechtswegerschöpfung

  • StGH Hessen, 11.01.2021 - P.St. 2733

    Urteil über Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Landtagswahl 2018

    2007, 597 [600] = juris, Rn. 49; Beschluss vom 26.06.2009 - P.St. 2223 -, StAnz.

    - Zu § 52 Abs. 2 Satz 1 StGHG : StGH, Beschluss vom 26.06.2009 - P.St. 2223 -, StAnz.

  • StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2224

    Beschluss über eine Wahlprüfungsbeschwerde (Altersgrenze für das aktive und

    Eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs über eine Wahlprüfungsbeschwerde kann daher keine Auswirkungen mehr auf die ordnungsmäßige Zusammensetzung des - nicht mehr existierenden - Landtags haben (StGH, Beschluss vom 26. Juni 2009 - P.St. 2223; vgl. BVerfGE 22, 277 [280 f.]; 34, 201 [203]; in diesem Sinne auch Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 52 Rn. 7 [letzter Satz]).
  • VerfG Hamburg, 12.04.2021 - HVerfG 10/20

    Verwerfung einer offensichtlich unzulässigen Wahlprüfungsbeschwerde gegen die

    Auch im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren, das dem Einspruchsverfahren gegenüber der Bürgerschaft nachfolgt, ist eine hinreichend substantiierte und aus sich heraus verständliche Darlegung eines Sachverhalts erforderlich, aus dem erkennbar ist, worin ein Wahlfehler liegen soll, der Einfluss auf die Mandatsverteilung haben kann (zur wortgleichen Regelung zur Begründung verfahrenseinleitender Anträge beim Bundesverfassungsgericht in § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 BVerfGG: BVerfG, Beschl. v. 15.12.2020, 2 BvC 46/19, juris Rn. 36; Beschl. v. 19.9.2017, 2 BvC 46/14, juris Rn. 37; s. auch StGH Niedersachsen, Beschl. v. 26.4.2019, 3/19, juris Rn. 9; VerfGH Sachsen, Beschl. v. 5.11.2010, Vf. 62-V-10, juris Rn. 5 f.; LVerfG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 29.10.2018, 7/17, juris Rn. 34 ff.; StGH Hessen, Beschl. v. 26.6.2009, P.St. 2223, juris Rn. 31 f.; VerfGH Bayern, Entscheidung v. 11.11.2019, Vf. 46-III-19, juris Rn. 38).
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